Haustrennung mit Fuge!

Bei der Haustrennung besitzt jedes Haus eine eigene Außenwand, getrennt durch eine Dehnungsfuge, die in der Regel bis zu 4 cm stark sein kann. 
Sie erkennen es beispielsweise daran, dass an dem Fugendeckprofil wenn man vor dem Haus steht, eine durchlaufende Fuge, verdeckt durch ein Kunststoffprofil verläuft. Alternativ erkennen Sie es an den Grundrissplänen der einzelnen Etagen. 
Doppelhäuser der Baujahre 1975 - 1980 sind generell mit Fuge gebaut worden, sprich jedes Haus hat seine eigene Außenwand.
 

 

Daten für ein Angebot

Wir durchschneiden mit einem Diamantsägeseil Ihr Doppelhaus und trennen die Fugen, von diversen Fremdkörpern wie Nägeln, Holz, Metall, durchbetonierten Decken etc. 

Um ein Angebot für das Schneiden eines Doppelhauses mit Fuge zu bekommen, benötigen wir folgende Informationen:

  • die Etagen des Hauses und die Angabe der Etagen, die durchtrennt werden sollen
    • Manchen Kunden lassen beispielsweise nicht den Keller durchtrennen, da dieser nicht zum Wohnraum zielt. 
  • einen Grundriss vom Doppelhaus
    • die Länge des Hauses
  • Bilder des Hauses (Vorder- u. Rückseite)
  • Bilder der Fugen von der Vorder- und Rückseite
  • Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer + E-Mail-Adresse)
  • Die Rechnungs- und Ausführungsadresse

Bauseitige Leistungen

Der Bereich der Dehnungsfuge, muss vor und hinter dem Haus frei zugänglich sein. 
Wir haben dort mindestens 3-4 m Abstand, um die Seilsäge an dem Überschlagschutz am Gerüst zu montieren. 

Wenn die Haustrennung bis zur Erdgeschoss Bodenplatte erfolgen soll, und die Bodenplatte ist an der Oberkante des Geländers, muss bauseits ein Kopfloch von 1,50 m x 1,50 x 1,50 m erstellt werden. Das Diamantsägeseil muss dementsprechend tiefer gezogen werden, damit alles durchtrennt werden kann. 

Zudem muss auf beiden Seiten ein Gerüst nach unseren Vorgaben, mit herausnehmbaren Bohlen gestellt werden. 
Wenn die Sägeschienen auf beiden Seiten befestigt sind, nehmen wir die Bohlen heraus und sägen den Schnitt. 

Sollte es sich bei dem Doppelhaus um ein Bauwerk mit Flachdach handeln, ist kein Dachdeckerfangschutz notwendig. Dieser wird nur bei einem Bauwerk mit Satteldach oder Walmdach benötigt. 

Wir haben Ihr Interesse geweckt?

Füllen Sie dazu einfach unser Kontaktformular aus oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@dornbach.com und erhalten Sie ein kostenloses und 
unverbindliches Angebot!
 

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